Das Unternehmen Eurosíntesis Global, S.L. hat sich verpflichtet, seine Website in Übereinstimmung mit Königlicher Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte im öffentlichen Sektor.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://ibanezbroker.com/
Konformitätsstatus
Aufgrund der Ausnahmen und mangelnder Konformität der unten aufgeführten Aspekte ist diese Website teilweise konform mit RD 1112/2018.
Inhalt nicht zugänglich
Der unten gesammelte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:
- Mangelnde Einhaltung von RD 1112/2018
- Es gibt Logos und Bilder mit falschem oder verwirrendem Alternativtext und komplexe Bilder ohne Textbeschreibung [Anforderung Nummer 9.1.1.1 Nicht-textueller Inhalt, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt falsch erstellte Listen (ohne Listenbezeichnung), Tabellen mit falsch beschrifteten Zellen und unsichtbare Beschriftungen in Formularelementen [Anforderung Nummer 9.1.3.1 Informationen und Beziehungen, aus UNE-EN 301549:2022].</li >
- Es gibt Tabellen, die nicht an kleine Bildschirmgrößen angepasst sind, und Formularfelder, die auf kleinen Bildschirmgrößen nicht korrekt angezeigt werden [Anforderung Nummer 9.1.4.10 Textanpassung, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Text, der beim Ändern der Leerzeichen und Zeilenhöhen nicht korrekt angezeigt wird [Anforderung Nummer 9.1.4.12 Textabstand, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Elemente, die nicht über die Tastatur zugänglich sind, wie etwa Links zu sozialen Netzwerken, der Texteditor für Kommentare, Elemente zum Sortieren von Suchergebnissen, die Paginierung von Suchergebnissen oder Kalenderpfeile [Anforderung Nummer 9.2 .1.1 Tastatur, von UNE -EN 301549:2022].
- Es gibt Elemente, die keinen Fokus erhalten und daher nicht mit der Tastatur interagiert werden können, zum Beispiel [Anforderung Nummer 9.2.4.3 Fokusreihenfolge, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Links, in denen ihre Funktion nicht korrekt angegeben ist (sie haben eine unzureichende Beschreibung, einen zu allgemeinen Text, einen unangemessenen Titel usw.).
[Anforderung Nummer 9.2.4.4 Zweck von Links, aus UNE-EN 301549:2022]. - Es gibt Überschriften mit wiederholtem und/oder schlecht beschreibendem Text [Anforderung Nummer 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Bilder, Infografiken, Link- oder Schaltflächentexte, Überschriftentexte und Inhalte, die nicht in andere Sprachen übersetzt sind [Anforderung Nr. 9.3.1.2 Sprache der Parteien, aus UNE-EN 301549:2022].</li >
- Auf einigen Seiten wird dasselbe Symbol für unterschiedliche Zwecke verwendet, was zu Verwirrung führt [Anforderung Nummer 9.3.2.4 Konsistente Identifizierung, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Fehlermeldungen, die nicht sehr aussagekräftig sind, oder Fehlermeldungen, die nicht in einer einzigen Meldung zusammengefasst sind, sowie fehlende Vorschläge im Formular zum korrekten Ausfüllen der Felder [Anforderung Nr. 9.3.3.1 Identifizierung von Fehlern , aus UNE-EN 301549: 2022].
- Es gibt Formulare mit Pflichtfeldern, bei denen der Benutzer nicht darüber informiert wird, sowie Felder, bei denen ein Textbeispiel für das Feldformat fehlt.
(z. B. DNI) [Anforderung Nummer 9.3.3.2 Etiketten und Anweisungen, aus UNE-EN 301549:2022]. - Es gibt Formularfelder, in denen der Fehler gemeldet wird, wenn ein falscher Wert eingegeben wird, aber kein Vorschlag für dessen Korrektur gemeldet wird.
[Anforderungsnummer 9.3.3.3 Fehlervorschläge, aus UNE-EN 301549:2022]. - Es gibt Seiten mit Syntaxfehlern und daher interpretieren einige Support-Produkte den Inhalt möglicherweise nicht richtig (doppelte Seiten-IDs, nicht geschlossene Tags, falsche Konstruktion von Tags…). [Anforderungsnummer 9.4.1.1 Verarbeitung, aus UNE-EN 301549:2022].
- Es gibt Seiten, auf denen unterstützende Produkte nicht in der Lage sind, Informationen abzurufen, zu interagieren und sich über den Status von Benutzeroberflächensteuerelementen zu informieren, wie z. B. Hilfemeldungen, Statusmeldungen zu Aktionsergebnissen, Linkattribute, Bilder in der Seitensprache usw., die dies nicht können von Screenreadern zum Zeitpunkt ihres Erscheinens gelesen werden [Anforderungsnummer 9.4.1.2 Name, Funktion, Wert von UNE-EN 301549:2022].
- Auf einigen Webseiten können spezifische Bearbeitungsfehler auftreten.
- Unverhältnismäßige Belastung
- Nicht zutreffend.
- Der Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Gesetzgebung
- Es kann sein, dass vor dem 20. September 2018 Office-Dateien im PDF- oder anderen Format veröffentlicht wurden, die nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen vollständig erfüllen. Allerdings wurden Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen die Anforderungen erfüllen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Stellungnahme wurde am 22/11/2023 erstellt.
Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode war eine vom Unternehmen selbst durchgeführte Selbstbewertung.
Letzte Überarbeitung der Erklärung: 22/11/2023.
Beobachtungen und Kontaktinformationen
Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a von RD 1112/2018) machen, wie zum Beispiel:
- Melden Sie mögliche Verstöße dieser Website
- andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte vermitteln
- Senden Sie weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der Barrierefreiheit der Website
Über das folgende Kontaktformular.
Sie können Folgendes vorlegen:
- eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen von RD 1112/2018 oder
- eine Anfrage nach barrierefreien Informationen zu:
- Inhalte, die vom Anwendungsbereich der RD 1112/2018 gemäß Artikel 3, Abschnitt 4 ausgeschlossen sind
- Inhalte, die von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind, weil sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
In der Anfrage nach zugänglichen Informationen müssen die Fakten, Gründe und die Anfrage klar angegeben werden, die es uns ermöglichen, zu überprüfen, ob es sich um eine angemessene und legitime Anfrage handelt.
Optionaler Inhalt
Diese Website wendet die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2022 an, unter Berücksichtigung der Ausnahmen von RD 1112/2018.
Die letzte Überprüfung der Barrierefreiheit wurde im 22/11/2023 durchgeführt.
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